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Verbraucherschutz: Prüfung von Advents- und Weihnachtsprodukten

2024-12-25 IDOPRESS

Die Lebensmittelüberwachung im Land hat Advents- und Weihnachtsprodukte geprüft. Dabei wurden unter anderem Servietten,Make-up,Weihnachtsgebäck und Festbraten unter die Lupe genommen.

„Die Weihnachtszeit ist die Zeit des Backens,Kochens und Genießens. Überall steigt die Vorfreude auf festlich gedeckte Tafeln an den Feiertagen. Die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg hat deshalb wieder gezielt beliebte Produkte zur Advents- und Weihnachtszeit im Blick. Über die leider unerfreulichen ersten Ergebnisse bei Importware der Dubai-Schokolade mussten wir erst jüngst berichten. Die Expertinnen und Experten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Freiburg,Karlsruhe,Sigmaringen und Stuttgart überprüfen aber nicht nur Lebensmittel,sondern auch Kosmetika sowie sogenannte Lebensmittelkontaktmaterialien. Erfreulicherweise zeigt sich,dass wir alle die weihnachtlichen Produkte bedenkenlos genießen können“,sagte der Minister für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk,am 20. Dezember 2024 anlässlich der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage.

Bunte Servietten mit Weihnachtsmotiven

Zu einer festlich gedeckten Tafel gehören für viele an den Festtagen auch farbenfrohe Servietten mit Weihnachtsmotiven. Servietten können auch länger mit Lebensmitteln in Berührung kommen,wenn beispielsweise Plätzchen darauf angerichtet werden. Dabei dürfen natürlich keine Stoffe übergehen,die das Lebensmittel nachteilig verändern oder gar eine Gesundheitsgefahr darstellen. Farbenfroh sind die 15 am CVUA Stuttgart untersuchten Servietten,weil sie mit Farbmitteln durchgefärbt oder mit Druckfarben bedruckt wurden. Die verwendeten Azopigmente können als Verunreinigung sogenannte Arylamine enthalten,von denen viele gesundheitsschädlich,manche sogar krebserregend sind. Glücklicherweise gaben fast alle Servietten beim standardisierten Test mit dem Prüflebensmittel Wasser keinen dieser schädlichen Stoffe ab. Lediglich ein Produkt überschritt knapp den Summengrenzwert von zehn Mikrogramm pro Kilogramm Wasser mit zwei nachgewiesenen Arylaminen.

Wintercremes und festliches Make-up

Auch bei den Kosmetika darf es gerne festlich werden: Wenn die Tage kürzer und kälter werden,verwöhnen sich viele Menschen mit weihnachtlich duftenden Duschgels,reichhaltigen Wintercremes und festlichem Make-up. Besonders beliebt unter dem Weihnachtsbaum sind auch aufwendig gestaltete Kosmetik-Geschenksets. Das CVUA Karlsruhe nahm verschiedene Kosmetika mit weihnachtlicher Aufmachung unter die Lupe. Die gute Nachricht: Die meisten der untersuchten Produkte waren nicht zu beanstanden. Die Dusch- und Badeprodukte mit Namen wie „Weihnachtszauber“ oder „Wintertraum“ erfüllten alle gesetzlichen Anforderungen. Auch die getesteten Pflegecremes,die mit reichhaltigen Inhaltsstoffen wie Sheabutter oder Mandelöl vor rauer Winterluft und trockener Heizungsluft schützen sollen,waren einwandfrei. Einen kleinen Wermutstropfen gab es bei der dekorativen Kosmetik für die festlichen Tage: In einem Rouge wurde ein Farbstoff nachgewiesen,der zwar für Kosmetika zugelassen ist,aber nicht auf der Liste der Inhaltsstoffe steht. „Auch wenn von dem nicht deklarierten Farbstoff keine Gesundheitsgefahr ausgeht,müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Deklaration der Inhaltsstoffe verlassen können. Insgesamt können Verbraucherinnen und Verbraucher aber unbesorgt zu Weihnachtskosmetik und festlichen Geschenksets greifen“,betonte Minister Hauk.

Backzutaten und Weihnachtsgebäck

Die korrekte Verbraucherinformation ist auch Gegenstand der Überprüfung wichtiger Zutaten für die Weihnachtsbäckerei. Bei Backpulver und Lebensmittel-Farbstoffen handelt es sich um Lebensmittelzusatzstoffe. Auch in der Backwelt ist zu beobachten,dass Hersteller nicht immer die gesetzlichen – zugegebenermaßen teils chemisch klingenden – Bezeichnungen für Zusatzstoffe verwenden. Besonders die E-Nummern dieser unscheinbaren Küchenhelfer werden oft im Verborgenen gehalten. Vermutlich,weil sie auf der Beliebtheitsskala der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ganz oben stehen. „Die E-Nummer bedeutet,dass ein Stoff als Zusatzstoff geprüft und für sicher befunden wurde. Sicherheit ist eine Voraussetzung für die Zulassung“,so Minister Hauk.

Auch Weihnachtsgebäck selbst wird wieder vielfältig untersucht,im Vordergrund stehen dabei mögliche gesundheitlich bedenkliche Inhaltstoffe. Der von Natur aus in Zimt oder in der Tonkabohne enthaltene Aromastoff Cumarin kann bei übermäßiger Aufnahme potenziell leberschädigend sein. Insgesamt 64 Proben zimthaltiger weihnachtlicher Backwaren wurden seit 2023 auf Cumarin untersucht. „Lediglich bei einer Probe aus handwerklicher Herstellung haben wir eine Überschreitung des Höchstwerts von 50 Milligramm pro Kilogramm festgestellt. In fast der Hälfte der Proben war erfreulicherweise kein Cumarin enthalten“,zog Minister Hauk bei dieser Untersuchung ein insgesamt positives Fazit.

Spekulatius wird traditionell aus Mehl,Butter,braunem Zucker,Zimt,Nelke,Natron und Salz hergestellt. Das CVUA Stuttgart untersuchte in der Vorweihnachtszeit 2024 insgesamt 25 Spekulatius-Proben auf die herstellungsbedingten Kontaminanten Acrylamid und 13 Proben auf 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäurester.

Acrylamid entsteht,wenn stärkehaltige Lebensmittel trocken erhitzt werden,wie es zum Beispiel beim Backen der Fall ist. 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester gelangen vor allem durch die Zutat Palmfett oder Palmöl in Backwaren. Diese werden gerne bei der industriellen Herstellung von Keksen eingesetzt,da sie gute technologische Eigenschaften haben.

Ein Blick aufs Zutatenverzeichnis zeigt,dass gerade Gewürzspekulatius sehr häufig mit Palmfett und nicht mehr traditionell mit Butter hergestellt werden. Anders sieht es bei den sogenannten Butterspekulatius aus,hier kommt nur Butter als Fettkomponente zum Einsatz. Da Acrylamid und Glycidyl-Fettsäureester als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft werden,soll ihr Gehalt in Lebensmitteln so weit wie möglich reduziert werden. Nur eine Probe Mandelspekulatius überschritt den Acrylamid-Richtwert für Kekse und Waffeln. Die gesetzlichen Höchstwerte für 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester wurden von allen Proben eingehalten. Allerdings wiesen die mit Palmfett hergestellten Spekulatius deutliche Gehalte an diesen unerwünschten Stoffen auf,in Butterspekulatius waren diese hingegen nicht nachweisbar. Auch die Acrylamid-Gehalte waren in Butterspekulatius im Mittel deutlich niedriger als in den Gewürzspekulatius. Auch die weihnachtlichen Gewürze werden unter die Lupe genommen: Zimtsterne,Glühwein und Spekulatius – all diese Leckereien enthalten typische Weihnachtsgewürze wie Zimt,Nelken,Kardamom und Piment. Doch wie hoch ist die Pestizidbelastung dieser Gewürze? In einer aktuellen Untersuchung wurden 40 Proben von Weihnachtsgewürzen aus konventionellem und ökologischem Anbau auf Rückstände von über 750 Pflanzenschutzmitteln und anderen Kontaminanten untersucht. Lediglich fünf Prozent der konventionellen Weihnachtsgewürze sind auffällig gewesen. Von den sieben untersuchten Weihnachtsgewürzen aus dem Bio-Anbau wies nur eine Probe minimale Rückstände im Spurenbereich auf.

Festbraten und Pilze

Für den festlichen Weihnachtsbraten darf gerne auch ein gutes Stück vom Rind dabei sein. Um auch hier die Lebensmittelsicherheit an den Weihnachtsfeiertagen zu sichern,wurden am CVUA Freiburg Rindfleischproben auf Rückstände und Kontaminanten untersucht. Das Untersuchungsspektrum von 55 Proben (davon zehn aus Bio- und 45 aus konventioneller Haltung) umfasste neben zahlreichen Rückständen an Pflanzenschutzmitteln und Bioziden auch Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB). Die gute Nachricht: In keiner Probe gab es für Pflanzenschutzmittel und Biozide auffällige Befunde.

Auch die aktuellen Untersuchungen auf Dioxine und PCBs zeigten überwiegend geringe Belastungen von durchschnittlich etwa einem Viertel des Höchstgehalts. Lediglich in einer Probe wurden Gehalte an dioxinähnlichen PCB über dem EU-weit empfohlenen Auslösewert festgestellt. Erfreulicherweise konnte die Ursache der Kontamination im Rahmen der Nachermittlungsarbeiten jedoch identifiziert und beseitigt werden.

Chemische und Veterinäruntersuchungsämter: Merkblatt „Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen bei nicht vorverpackten Lebensmitteln“ (PDF)

Chemische und Veterinäruntersuchungsämter: Fünf Jahre EU-Acrylamid-Verordnung – Alles gut?

Verbraucherschutz

PM Ministerium für Ernährung,Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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