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Biomethananlagen bekommen eine Atempause beim Netzanschluss – dauerhafte Lösung fehlt

2025-07-18 IDOPRESS

Morgen endet die Konsultationsfrist des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) für eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Teil des umfangreichen Gesetzespakets ist auch die von den Bioenergieverbänden im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lange geforderte Übergangsregelung beim Netzanschluss von Biomethananlagen. Demnach können unter bestimmten Bedingungen auch nach Auslaufen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende diesen Jahres Biomethananlagen zu den bisher geltenden Konditionen ans Gasnetz angeschlossen werden. Eine grundsätzliche Nachfolgeregelung zur GasNZV enthält der Entwurf jedoch nicht.

Sandra Rostek,Leiterin des HBB,begrüßt die vom BMWE vorgeschlagene Übergangsregelung für die auslaufende Gasnetzzugangsverordnung ausdrücklich und betont: „Biomethanprojekte,die sich im Bau befinden,haben nun weitgehend Investitionssicherheit. Dies war dringend notwendig,um den für die Wirtschaft so wichtigen Vertrauensschutz zu wahren.“ Laut Rostek kann die Übergangsregelung jedoch nur ein erster Schritt gewesen sein: „Ein Investitionsschutz für laufende Projekte darf nicht darüber hinwegtäuschen,dass sich Deutschland beim Thema Biomethan in die völlig falsche Richtung bewegt. Während hierzulande seit fast zehn Jahren der Ausbau der Biomethaneinspeisung praktisch stagniert,bauen andere europäische Länder ihre Biomethanproduktion massiv aus. Deutschland droht den Anschluss zu verlieren!“ So prognostiziert der Biomethan-Investitionsausblick 2025 des Europäischen Biogasverbandes (EBA) einen starken Anlagenzubau von 900 Anlagen bis 2030. Für Deutschland sei gleichzeitig nur ein schwacher Zubau zu erwarten.

Laut der Bioenergieverbände muss daher mit der nun angestoßenen EnWG-Novelle auch eine dauerhafte Nachfolgeregelung zur auslaufenden GasNZV geschaffen werden,die es ermöglicht,Biomethananlagen unbürokratisch und wirtschaftlich ans Gasnetz anzuschließen. Besonders wichtig sei dabei eine Aufteilung der Netzanschlusskosten zwischen Anlagen- und Netzbetreiber. So könnte auch landwirtschaftliche Biogasanlagen in die Biomethanproduktion einsteigen und deutsche Produzenten keinen Standortnachteil gegenüber anderen europäischen Produzenten erleiden.

Daneben befürworten die Verbände die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber zur stündlichen Veröffentlichung von Daten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie zu den durchschnittlichen Treibhausgasemissionen. Sie weisen jedoch darauf hin,dass aufgrund des natürlichen CO2-Kreislaufs die CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse-Brennstoffen mit null anzusetzen sind.

Diese und weitere Vorschläge finden sich in der gestern eingereichten Stellungnahme zum EnWG-Referentenentwurf. Nähere Informationen zu den Forderungen bezüglich der GasNZV finden Sie auch im Anfang des Jahres veröffentlichten Positionspapier des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Über die Bioenergieverbände


Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE),der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV),der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten,Anlagen- und Maschinenbauern,Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)


www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Der Fachverband Biogas e.V. ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter der Registernummer R002106 registriert und unterliegt dem gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG.

PM Fachverband BIOGAS e.V.

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