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Geld für Kindererziehung Staat zahlt mehr als drei Milliarden Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende

2025-08-14 https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/alleinerziehende-staat-zahlt-mehr-als-drei-milliarden-unterhaltsvorschuss-a-a91d16eb-591f-4ce0-b4e1-5fbc4427922e HaiPress

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In Deutschland leben 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern

Foto: Eriko Koga / Getty Images

Bund und Länder haben im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Familien gezahlt. Das geht aus Daten des Bundesfamilienministeriums hervor. Im Jahr 2023 lagen die Zahlungen noch bei knapp 2,7 Milliarden Euro – damit stiegen sie um rund 551 Millionen Euro.

Dem Bericht zufolge konnten die Behörden nur einen kleinen Teil der Summe von den unterhaltspflichtigen Eltern zurückholen. Die sogenannte Rückgriffquote lag 2024 bei 17 Prozent,was etwa 545 Millionen Euro entspricht. Damit ist die Quote gegenüber dem Vorjahr zwar leicht gesunken,liegt aber insgesamt im Schnitt der vergangenen sieben Jahre.

Ein Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden,wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Der Staat versucht,die gezahlten Beträge dann wieder von dem säumigen Elternteil zurückzufordern. In der Praxis gelingt dies jedoch nur selten. Die Kosten für den Vorschuss tragen Bund und Länder gemeinsam,wobei der Bund 40 Prozent übernimmt.

Koalition plant härtere Strafen für Unterhaltssäumige

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart,die Rückgriffquote zu erhöhen. Geplant seien härtere Strafen für säumige Unterhaltsschuldner,etwa durch den Entzug des Führerscheins. Zudem solle das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Vorschuss angerechnet werden,derzeit wird es vollständig abgezogen. Wie weit diese Pläne fortgeschritten sind,ließ das Bundesfamilienministerium offen und verwies auf laufende Gespräche mit dem Bundesjustizministerium.

Laut dem Bundesfamilienministerium handelt es sich bei den staatlichen Vorschusszahlungen überwiegend um sogenannte »Ausfall-Leistungen«. Diese Leistungen fließen vor allem an Kinder,deren unterhaltspflichtige Eltern zu wenig verdienen,um ausreichenden Unterhalt zu zahlen,teilte das Ministerium der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit. Viele von ihnen seien im unteren Einkommenssegment tätig und gegenüber mehreren Kindern unterhaltspflichtig. Ziel der Bundesregierung sei es deshalb,»durch gute Arbeits- und Betreuungsbedingungen Eltern zu ermöglichen,selbst für ihre Kinder zu sorgen«.

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dpa/lak

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