2026-04-22 HaiPress
Kontobetrug: Banken nutzen immer wieder Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Verbraucher:innen tragen Schäden trotz klarer Rechtslage
Verbraucherzentrale fordert Durchsetzung der Rückerstattungspflicht
Wer Opfer von Kontobetrug wird,bleibt immer wieder auf dem Schaden sitzen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung eines Verbraucheraufrufs des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Banken und Zahlungsdiensteanbieter werfen Betroffenen mitunter pauschal grobe Fahrlässigkeit vor und verweigern dadurch die gesetzlich vorgesehene Erstattung nicht autorisierter Zahlungen. Die Verbraucherzentrale fordert,dass Verbraucher:innen wirksam vor den Folgen von Kontobetrug geschützt werden und die gesetzliche Rückerstattungspflicht wirksam zur Anwendung kommt.
„Zahlungsdienstleister müssen erstatten,wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Zahlung nicht autorisiert haben. Dennoch schieben viele Banken die Verantwortung auf ihre Kundschaft ab“,sagt Ramona Pop,Vorständin des vzbv. Viele Betroffene seien bereits durch den Betrugsfall belastet und würden zusätzlich mit dem Vorwurf konfrontiert,grob fahrlässig gehandelt zu haben. „Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen einen Zahlungsverkehr,der fair,transparent und rechtssicher funktioniert. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln,damit aus dem gesetzlichen Anspruch auf Erstattung auch echte Praxis wird.“
Banken nutzen systematische Abwehrmuster
Die Auswertung der gemeldeten Verbraucherfälle zeigt,dass Banken immer wieder bestimmte Taktiken nutzen,wenn sie ihren Kund:innen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Diese zielen aus Sicht der Verbraucherzentrale dahin,
Verbraucher:innen durch den Versand von Standardschreiben oder eine langsame Fallbearbeitung hinzuhalten,
die konkreten Fallkonstellationen unzureichend zu würdigen oder Beweise durch falsche Schlussfolgerungen zu konstruieren,
ihren Pflichten hinsichtlich eines Nachweises der Autorisierung oder der Erstattung der Schadenssummen unzureichend nachzukommen.
„Betrug ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zuverlässig zu erkennen oder in vielen Fällen von echtem Anbieterverhalten kaum zu unterscheiden“,sagt Pop. „Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verhindert immer wieder,dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Recht kommen.“
Untersuchungsmethode
Verbraucheraufruf zu Erfahrungen mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit durch die Bank bei Betrugsfällen. Die Rückmeldungen erfolgten über ein Online-Formular auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Basis: 100 Meldungen von Verbraucher:innen. Erhebungszeitraum: Mai bis November 2025. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung sind aus den Daten nicht ableitbar.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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