Zuhause Hotelausstattung Gesunde Rezepte Weltmeisterschaft Unterhaltungsshow Erwachsenenbildung Mehr Mehr

Land fördert Sanierung der Burg Helfenstein

2025-11-13 HaiPress

Baden-Württemberg unterstützt die Sanierung der Burg Helfenstein in Geislingen an der Steige mit 76.240 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2025.

Foto: Ignazio Ceffalia (links),Oberbürgermeister der Stadt Geislingen an der Steige,und Ministerin Nicole Razavi (rechts)

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi,überreichte an Ignazio Ceffalia,einen symbolischen Scheck über 76.240 Euro für die Sanierung der Extern:Burg Helfenstein(Öffnet in neuem Fenster).

Das Land unterstützt die Maßnahme im Rahmen des Extern:Denkmalförderprogramms 2025(Öffnet in neuem Fenster). Ministerin Razavi sagte: „Ich danke der Stadt Geislingen für ihren Einsatz für die Burg Helfenstein und damit für das kulturelle Erbe unseres Landes. Unsere Extern:Denkmale(Öffnet in neuem Fenster) sind nicht nur Zeugen unserer Vergangenheit,sondern auch Brücken in die Zukunft. Sie prägen unsere Identität und geben uns Halt in Zeiten des schnellen Wandels. Ich bin froh,dass wir Sie beim Erhalt Ihres Kulturdenkmals mit der Extern:Denkmalförderung(Öffnet in neuem Fenster) des Landes unterstützen können.“

Die Maßnahme ist Teil der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025. Im Rahmen dessen wurden rund 5,9 Millionen Euro zur Förderung des Erhalts und zur Sanierung von 50 Kulturdenkmalen im Land freigegeben.

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten,Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln,die der Extern:Landtag Baden-Württemberg(Öffnet in neuem Fenster) beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Extern:Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg(Öffnet in neuem Fenster).

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Extern:Landesamt für Denkmalpflege(Öffnet in neuem Fenster) im Extern:Regierungspräsidium Stuttgart(Öffnet in neuem Fenster) gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch Extern:steuerlich begünstigt(Öffnet in neuem Fenster).

Extern:Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen,Mediathek: Bilder zum Herunterladen(Öffnet in neuem Fenster)

Förderung

Kultur

PM Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde aus anderen Medien reproduziert. Der Zweck des Nachdrucks besteht darin, mehr Informationen zu vermitteln. Dies bedeutet nicht, dass diese Website ihren Ansichten zustimmt und für ihre Authentizität verantwortlich ist und keine rechtliche Verantwortung trägt. Alle Ressourcen auf dieser Website werden im Internet gesammelt. Der Zweck des Teilens dient nur dem Lernen und Nachschlagen aller. Wenn eine Verletzung des Urheberrechts oder des geistigen Eigentums vorliegt, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht.

Kontaktieren Sie Uns

© Urheberrechte 2009-2020 Deutsche Finanzen    Kontaktieren Sie Uns  SiteMap