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Deichmann-Filiale in Berlin: Streit um den Karton

Foto: Monika Skolimowska / dpa

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Erfolg hatte hingegen die Klage eines Seifenblasenherstellers,der das Behältnis,in dem auch der Blasring ist,nicht als bloße Verpackung,sondern als Teil des Spielzeugs einstufte und sich damit vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht durchsetzte.

mik/dpa

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